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Was ist die Pauschalbesteuerung?
Ausländische Millionärinnen und Millionäre können auf kantonaler wie auf eidgenössischer Ebene von der Pauschalbesteuerung profitieren. Voraussetzung dafür ist, dass sie in der Schweiz keine Erwerbstätigkeit ausüben. Statt dem effektiven Einkommen und Vermögen werden sie pauschal aufgrund ihrer mutmasslichen Lebenshaltungskosten besteuert (Aufwandbesteuerung). Konkret müssen sie bloss einen Pauschalbetrag - in der Regel den fünffachen Mietwert ihrer Wohnung oder den doppelten Pensionspreis - als Einkommen versteuern. Auf diesem Betrag wird ihnen der jeweilige ordentliche Steuersatz verrechnet.
Wer profitiert von der Pauschalbesteuerung?
2008 profitierten gemäss einer Zusammenstellung der Finanzdirektorenkonferenz 5‘003 Millionäre von diesem Steuerprivileg. In den letzten fünf Jahren hat sich ihre Zahl mehr als verdoppelt, 2003 wurden erst 2‘394 Pauschalbesteuerte gezählt. Grundsätzlich stellt es das Steuerharmonisierungsgesetz (StHG) den Kantonen frei, ob sie die Pauschalbesteuerung gesetzlich zulassen oder nicht.
Seit dem Erlass des StHG im Jahr 1990 haben alle Kantone diese Steuerform zumindest auf Gesetzesebene eingeführt. Einzig der Kanton Zürich hat sie – gestützt auf eine Volksinitiative der Alternativen Liste, die im Februar 2009 mit 52.9% Ja angenommen wurde – wieder abgeschafft.
Hochburgen der Pauschalbesteuerung in der Welschschweiz und im Tessin
Als erster Kanton hat die Waadt schon 1862 die Pauschalbesteuerung als Tourismus-Fördermassnahme eingeführt, 1928 folgte Genf, 1934 der Bund. 1990, beim Erlass des StHG, kannte jedoch nur eine Minderheit welcher und Tourismus-Kantone dieses Steuer-Regime. Auch 2005 verzeichneten gemäss Bundesstatistik 11 von 23 Kantonen keine(n) einzige(n) Pauschalbesteuerte(n).
Hochburgen der Pauschalbesteuerung sind Wallis, Waadt, Genf und Tessin, auf sie entfielen 2008 fast drei Viertel aller Begünstigten. In diesen Kantonen macht der Steuerertrag der Pauschalbesteuerten auch über 1% der Steuereinnahmen aus.
Was bringt die Pauschalbesteuerung ein?
Im Schnitt versteuerte ein Pauschalbesteuerter 2008 ein Aufwandeinkommen von 317‘000.- und zahlte darauf rund 85‘000 Franken Steuern. Zum Teil deutlich unter diesen Werten liegen Wallis und Tessin sowie eine Mehrzahl der Deutschschweizer Kantone. Die Pauschalbesteuerung erbrachte 2008 gemäss Finanzdirektorenkonferenz (FDK) total 577.1 Mio Franken. Gemessen an den 97.5 Milliarden Franken Fiskaleinnahmen von Bund, Kanton und Gemeinden sind das nach unseren Berechnungen 0.59%.
Von Charlie Chaplin zu den Schein-Erwerbslosen
Ursprünglich war die Pauschalbesteuerung vor allem vermögenden Rentnerinnen und Rentnern vorbehalten, die ihren Lebensabend in der Schweiz verbrachten („Lex Chaplin“). Mit der Einführung der Personenfreizügigkeit wurden die Altersgrenzen fallengelassen. 2005 waren im Kanton Zürich über zwei Drittel jünger als 65 Jahre. Statt pensionierter Grössen aus Film, Musik und Sport machen immer mehr Business-Nomaden und „Schein-Erwerbslose“ vom Pauschalsteuer-Privileg Gebrauch. Bei ihnen ist es mehr als zweifelhaft, dass sie in der Schweiz keiner Erwerbstätigkeit nachgehen, managen sie doch offensichtlich über hiesige Holding- und Verwaltungsgesellschaften ihre weltweiten Konzerne. Beispiele: Vekselberg (Renova-Holding und Beteiligungen an Sulzer und OC Oerlikon), Kamprad (IKEA), Müller (Alles Müller oder was?) etc.
Zürich beweist: es geht auch ohne
Nach der Annahme der AL-Initiative im Februar 2009 setzte der Regierungsrat allen Pauschalbesteuerten eine Frist bis Ende 2010. Der lauthals angedrohte Massen-Exodus ist ausgeblieben. Weniger als die Hälfte - 92 von 201 - Pauschalbesteuerten sind weggezogen, davon 26 ins Ausland.
Über 70 Prozent zogen in andere Kantone, davon 22 in den Kanton Schwyz, 13 nach Graubünden, 6 in den Kanton Zug und 5 nach St.Gallen.
In ihren Villen wohnen jetzt regulär Steuerzahlende, die in der Regel mehr einbringen, und die Verbliebenen zahlen jetzt nach ordentlichem Steuertarif. Wie Medienberichte belegen, weinen ihnen die Finanzvorstände der betroffenen Gemeinden keine Träne nach. Detaillierte Zahlen wird man erst 2012 haben, wenn die Steuererklärungen für 2011 vorliegen.
Gegen den interkantonalen Steuer-Tourismus
Bei Abschaffung der Pauschalbesteuerung in einzelnen Kantonen droht teilweise eine Abwanderung in andere Kantone, die von gewissen Finanzdirektoren offen gefördert wird. Mit der landesweiten Abschaffung kann diesem Steuer-Tourismus ein für allemal ein Riegel geschoben werden.
Gegen verlogene Migrationspolitik der Bürgerlichen
Die Initiative ist auch eine klare Kampfansage an die verlogene Migrationspolitik der bürgerlichen Parteien, namentlich der SVP, die Steuerflüchtlingen mit dem grossen Portemonnaie die Türen weit öffnen und Menschen, die vor dem Elend flüchten, mit harter Hand die Tür weisen.
Communiqué Lancierung (PDF) (74 KB)
Beteiligte Organisationen (PDF) (10 KB)